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Externe Links und Haftungs­ausschluss – (k)eine Empfehlung!

[Angaben, Zitate aus Januar 2015]

Selbstverständlich ist diese Seite keine »Rechtsberatung«, ich bin Rosenbauer, kein Rechtsanwalt. Aber weder Rechtsanwälte noch Gerichte ersetzen den eigenen Verstand. Diese Seite ist ein Plädoyer, den eigenen Verstand nicht auszuschalten, sobald es heißt: »Rechtliches im Internet«. Hier bei der Frage: Wie gehe ich mit »Externen Links« um?

Verweise (Links) zu anderen Webseiten anzubieten macht Sinn. Denn ohne solche Verweise kein »World Wide Web (WWW)«.
Schon befremdlich, dass auf Webseiten Hinweise folgender Art zu finden sind:

Ein Hyperlink auf die Website der thinking information software gmbh darf nur nach Erteilung einer vorherigen Einwilligung durch unser Unternehmen eingerichtet werden. Bitte nehmen Sie hierfür schriftlich Kontakt mit uns auf.

[Softstar, Auszug aus dem Impressum].

Ob Suchmaschinen diesen Hinweis beherzigen? Dergleichen ist kaum damit erklärbar, dass ich auch nicht unbedingt auf jeder x-beliebigen Webseite vertreten sein will …
Als ein Vertreter der IT-Branche jedoch im Web grundsätzlich das Verlinken der eigenen Seiten untersagen zu wollen, ist mehr als nur kurios.

BGH: Links können Urheberrechte verletzen; offenbar dann, wenn ein Link auf Bereiche einer anderen Seite führt, die für einen öffentlichen, direkten Zugang durch eingerichtete Schutzmaßnahmen des Betreibers nicht frei gegeben sind. Man mag sich »außergerichtlich« über den Sinn dieses BGH-Urteil 2010 streiten.

Einen solchen »geschützten Bereich« findet sich zum Beispiel auch auf der oben zitierten Seite von softstar.de unter dem internen Verweis Intern; da kommt man ohne Kennwort nicht hinein; was auch immer sich in diesem Bereich verbirgt: das, was da ist, biete man halt nicht als direkten Link an – sondern fragt beim Betreiber nach. Für diese Haltung benötigt man nicht unbedingt ein Urteil des BGH. Jede beste Freundin, die eine »Zugangsberechtigung« zum Poesiealbum hat, weiß darüber Bescheid.

Für Impressen [§ 5 des TMG] aber gilt es gewiss nicht – wie für die im Web frei verfügbar gemachten Webseiten [Beitrag: Im Kontext – meine Arbeitsumgebung (…). Sprung zum Absatz.]. Das Netz besteht aus frei verfügbar gemachten Seiten und deren Vermittlung.

Es ist zu vermuten, dass das auch die Freundin der besten Freundin weiß: Wenn ich mein Poesiealbum frei verfügbar ins Netz stelle, ist es kein Geheimnis mehr. Keine gute Idee, irgendwo in Schönschrift den Vermerk eines anderen »Seiteninhabers« übernehmen zu wollen:

Urheberrechte: Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Internetseite, Verwertung und Mitteilung seiner Inhalte sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. (…)

Frei verfügbare »Internet-Präsenzen« ad absurdum geführt von »Seiteninhabern«, die selbst nutzen, was sie weg erklären wollen: Die ureigene Funktionalität des »World Wide Web«, frei zugängliche Informationen durch Hyper-Links zu vermitteln. Was soll man als Nutzer des Web machen, ich gebe diese Internetseite einmal ungefragt weiter, die Weitergabe belegt das voran stehende Zitat und die Hüte sind einfach schön: Seeberger Hats Impressum.

Geschäftstüchtig gesehen: Die beste Freundin stolpert im Surf-Alltag über schöne Hüte – und begeht möglicherweise eine rechtswidrige Tat, wenn sie dieses Fundstück via Link entzückt weiterreicht? Nutzern des Netzes mit »rechtlichen« Konsequenzen zu drohen, wenn sie frei verfügbare Seiten weitergeben und deren Inhalte mitteilen, es ist eine törichte Idee. Da schießt die Angst vor Ideen-Klau sowie die Auslegung der Rechte am »eigenen Werk« übers Ziel dieses Schutzes hinaus.

Dass solche »Ge(Ver)bote« für Unsicherheit und Irritation sorgen, mag man exemplarisch hier nachlesen: Verlinken verboten?, Komitee verbietet Verlinkung. Informations-Seiten aller Art tragen auch nicht unbedingt zu einer klaren Linie im Umgang mit (Externen) Links bei: Urteilssammlungen. Selbst dann nicht, wenn die Rechtsprechung eindeutig scheint: Verbot aufgehoben [beide Verweise führen zur Webseite des Journalisten Michael Plümpe].

Zu viel aber der Sorge und der Irritation tut nicht gut; man lese besser vorab Rechtsanwalt Alexander Stevens, sein Beitrag vom 29.05.2010 tut gut.

Inhalt

Externe Links und Haftung?

Im Netz scheint das zweite Wort das Problem zu sein: »Haftung«. Auf der sicheren Seite sind gewiss diejenigen, die kurzerhand aus Furcht vor Repressalien keine Verweise anbieten; solche Seiten finden sich ebenfalls im »World Wide Web«. Nun ja, …

Der Grundsatz aber sollte sein: Ich biete Verweise an! Immer – und immer wieder, wenn es dem Inhalt dient.[*]

[*] Es sei hier – keineswegs »kleinlaut« werdend – hinzugefügt: natürlich unter Beachtung der Rechte anderer.

Verweise unterstreichen den eigenen Gedanken, sie zeigen Zusammenhänge auf, nennen Quellen, vermitteln Strukturen … Verweise fördern die Kommunikation. Nebenbei erhöhen Verweise den Bekanntheitsgrad von Webseiten, ob mit oder ohne »Online-Shop«; und sie sind relevant für die sogenannten Rankings der Suchmaschinen …

Nur durch »Hyper-Links« funktioniert das »World Wide Web« als »Hyper-Kontext«.

Hyperkontext [Seite leider nur noch über das Internet-Archiv verfügbar: hyperkontext.at]. Links machen das Web zum »Social Media«, zum »Marktplatz«, zum »Wissensspeicher«, zur »Streit-Plattform« …

Wenn man einen Verweis zu einer externen Seite anbietet, deren Inhalte man nicht teilt, macht man dies zweckmäßig beim Verweis und im inhaltlichen Zusammenhang deutlich und nennt die Gründe, warum man den Link dennoch anbietet.

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Die Regeln

Verweise auf Inhalte, die rechtswidrig, strafbar oder anstößig sind, bietet man nicht an; bei Kenntnisnahme entfernt man diese Verweise.[*] Verweise von solchen Seiten auf die eigenen Seiten wird man auch nicht dulden wollen.

[*] Dies mag im Kontext einer journalistischen oder wissenschaftlichen Arbeit im Netz anders sein.

Für diese Haltung benötigt man kein Gericht.

Verweise, die Rechte anderer verletzen, bietet man nicht an; ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ein Unterlassungsanspruch besteht, welche Datenschutzrechte greifen, muss man nicht nur bei einer Link-Setzung selbst beantworten.

Auch für diese Haltung benötigt man kein Gericht.

Aber Betreiber von Webseiten sollten lernen, dass Link-Setzungen auf die eigenen, öffentlich zugänglichen Seiten zum »World Wide Web« gehören; weder generalisierende »Impressum-Klauseln«, noch »Beschwerden«, in denen ein Verbot von Verlinkungen mitgeteilt werden soll, sind sinnvoll.

Letztendlich bemüht man für diese Haltung auch keine Gesetze.

Auf allgemeine »Verbote« einer Link-Setzung unter Androhung »Straf- und Zivilrechtlicher Konsequenzen«, in irgendwelchen »Richtlinien« versteckt, sollte entsprechend nicht derart begegnet werden, indem nun selbst auf »eigene« Rechte verwiesen wird, etwa »Freies Meinungsrecht …« und dergleichen. Dieses Ausspielen von Rechten und Pflichten gegeneinander ist genau die Haltung, die nicht geübt werden sollte. »Recht« erscheint darüber wie ein Spielball für das Durchboxen von beliebigen Interessen und die Gerichte wie Kindergärtner/-innen, die streitsüchtigen Bälgen, ob mit oder ohne Rechtsanwalt-Titel, kulturelle Gepflogenheiten zu lehren hätten. Ich weiß nicht, ob es allein eine deutsch-amerikanische Macke ist, gleich alles und jeden mit »rechtlichen Konsequenzen« zu beglücken – gerne »vorsorglich«. Ein Beispiel aus Köln: Urheberrechts-Amateur-Trolle – nein, Danke!. [Das Komma hinter »nein« ist korrekt, es dürfte den Dank – als ein Aufatmen des Seitenbetreibers – an das Gericht adressieren, das gesunden Verstand und passende Rechtsbegründung wieder einmal – unter Einsatz von Steuergeldern – in Einklang brachte.]

Weitere Beispiele oben in der Einleitung dieser Seite.

Warum ich einen Link anbiete und wessen Geistes Kind die Seiten sind, auf die ich verweise, kann nur einer beantworten: Ich selbst. Wer sonst? Für Informationen, die man anbietet, ist man verantwortlich, insoweit man die Sinne halbwegs beisammen hat; (im Kern ist dies die Aussage von § 7 Verantwortlichkeit, 1 Abs. des Telemediengesetz (TMG); zur Geschichte siehe Staatsvertrag über Mediendienste, Wikipedia).

Und diese Eigenverantwortlichkeit macht offenbar Sorge:

Die Möglichkeit besteht, zur Verantwortung gezogen werden zu können.

Es ist im »Hyper-Kontext« nicht anders wie im »wirklichen Leben«.

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»Haftungsausschluss«

Ein »Haftungsausschluss« will vermitteln: Seht, ich bin ein redlicher, gesetzestreuer Mensch. Alles das, was möglicherweise ein anderes Bild von mir zeigen könnte, ist falsch und unbeabsichtigt – und wird bei Kenntnisnahme so schnell wie irgend möglich beseitigt. Dies entspricht im Kern der Aussage von § 7, 2 Abs. des TMG und folgend.

Was geltendes Recht ist, müssen Sie auf Ihren Seiten nicht wiederholen. Dass Sie ein redlicher, gesetzestreuer Mensch sind, auch nicht.

Ihre Nutzer daran zu erinnern, keine Anleitungen für den Bau einer Bombe zu diskutieren, Kinder nicht über den Tisch zu ziehen und keinen zu beleidigen, tut auch nicht Not:

Webseite Datenschutz Microsoft-Skype [Skype, aus: Umgangsformen].[*]

[*] Der zweite Absatz dieser »Umgangsformen« gebe zu bedenken, ob in der Liste, was zu unterlassen sei, nicht auch gehört, »niemanden zu denunzieren«. Wer über das gemeldete, mutmaßlich »illegale« Treiben im Netz dann richtet, finden Sie bitte selbst heraus.

Die grundsätzliche Intention dieses Umgangsformen-Appells sei redlich und möglicherweise ein Resultat aus gewissen Erfahrungen; es ist allerdings zu befürchten, dass diejenigen, die hier belehrt werden sollen, derlei lächelnd ignorieren: Solche Appelle bringen wohl niemanden weder ein gepflegtes soziales Miteinander noch eine »legale Nutzung des Internets« bei …

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Das Urteil

Das bis heute maßgebende Urteil von 1998 (Az.: 312 O 85/98). Die Quintessenz in einfacher Sprache: Eine pauschale Distanzierung von den Inhalten angebotener Verweise hebt weder geltendes Recht noch die Eigenverantwortung auf.
Gut erläutert im Kontext »Disclaimer« bei Wikipedia. Aus der Sicht eines »Seiteninhabers«, Michael Jendryschik: Warum Disclaimer dem WWW schaden. Lesenswerter Beitrag.[*]

[*] Die »Datenschutzerklärung« freilich von Herrn Jendryschik mögen ja »inoffizieller Standard« geworden sein, sie bleiben aber aus meiner Sicht eines Nutzers eine gedankenlose Zumutung: versteckte »Einverständniserklärungen« für die Erhebung und Nutzung von Daten mit den üblichen »Quellen« irgendwelcher übernommener »Datenschutz-Richtlinien« der Drittanbieter solcher Erhebungsverfahren. Nicht zu empfehlen, wie man nachlesen mag.

Mögliche Ursachen für das Schreiben eines »Haftungsausschluss«

Möglicherweise sind die Ursachen von »Haftungsausschlüssen« auf Webseiten recht simple: Eine ungesunde Mischung aus Unkenntnis (des Urteils), Bequemlichkeit (kopierter oder »generierter« Impressen) und der Sorge, dass der gesunde Menschenverstand nicht zwingend kompatibel mit der geltenden Rechtsprechung sei.

Dabei zeigte das Urteil von 1998 genau diese Kompatibilität.

Die Auslegungen des Urteils indessen, die bis heute durchs Netz geistern, behaupten eher das Gegenteilige und zeigen Unkenntnis und Bequemlichkeit.
Exemplarisch: Laut dem Urteil des Landgerichts Hamburgs, Az. 312 0 85/98, muss auf jeder Internetseite ein … Haftungsausschluss.
Wo steht das da? Wer das Urteil von 1998 liest, fragt sich wahrlich, wie diese Behauptung in die Welt kommen und sich verbreiten konnte.

Das Motto solcherart Auslegungen ist: Ich schreibe lieber einmal zwei Sätze mehr zum sogenannten »Haftungsausschluss«. Die Welt ist schlecht und das Gesetz fordert es.
Dabei sollte die Auslegung des Urteils genau das Gegenteilige hervorrufen: Die Welt ist gut – und weniger ist mehr; kein Gesetz fordert von mir »Haftungsausschlüsse«, wohl aber eine redliche Eigenverantwortung.

Manchmal ist nichts zu schreiben das Beste im World Wide Web.

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Beispiel überspringen

Beispiel »Eigenbau«: Denn so doch bitte nicht [Angaben, Zitate aus Januar 2015]

Eine empfehlenswerte Seite, insoweit der Leser sich für die Rosensammlung von Gerda Nissen interessiert: Museum Albersdorf. Irgendwie pfiffig, da nah an der Praxis: Alle Seiten heißen schlicht Rosen-Startseite, selbst das Impressum. Und ebenda eine »beispielhafte« Distanzierung zu allen Inhalten externer Links der Marke Eigenbau: betont, umfassend sowie ausdrücklich erklärt.

Die Sorge vor Repressalien ist im Netz offenbar groß.

Auf der Seite Internetverweise steht hinter jedem Link – sicherheitshalber – erneut die Kurzinfo, dass die Inhalte dieser externen Links außerhalb des Verantwortungsbereich derer liegen, die diese Verweise anbieten. Na bitte! Spätestens jetzt dürfte es wohl jedem Gericht klar sein, wie ernst der Haftungsausschluss gedacht wurde. Und damit es auch dem Nutzer der Seiten klar wird, die erhellende Einleitung: Hiermit verlassen Sie die von uns zu verantwortenden Seiten.

Internetverweise mit Haftungsausschluss

Aha – …!?

Immerhin: Für die eigenen Inhalte übernimmt der Betreiber Verantwortung; keineswegs selbstverständlich, wie man lesen muss.

Guter Gedanke aus Albersdorf: »Verlinke mich!«

Fotos der Seiten dürfen verwendet werden. Aber unter der Bedingung, dass bei Online-Darstellungen zu unseren Seiten verlinkt wird (…) [ebenda Impressum; Hervorhebung von mir]. Ein wirklich guter Gedanke.

Am besten mache ich das, indem ich für jedes verwendete Foto jenen Hinweis des Betreibers übernehme, dass der Nutzer den Verantwortungsbereich meiner Seiten verlässt, wenn er den Link klickt:
Internetverweise zu Websites anderer Institutionen oder Personen können unter Umständen zu gesetzeswidrigen Darstellungen führen. (…) [ebenda Impressum]

Ach so – …?!

Einmal unter uns Rosenfreunden:

Buch: Alte Rosen, Gerda Nissen Buch-Tipp, dem ich mich anschließe, von Museum Albersdorf. Foto entnommen der Seite Gerda Nissen (1919–1999) und »ihre« historischen Rosen. Wer einen knappen Einblick in das Schaffen von Frau Nissen sucht (Stand: Ende Januar 2015), bediene diesen Verweis. Empfehlenswert. Viel Spaß!

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Berechtigte Sorge

Das Thema »Internet-Recht« ist unumgänglich und ziemlich komplex. Eine Rechtsberatung erscheint unumgänglich. Die Informationen aber, die man bekommt, sind unterschiedlich, sogar widersprüchlich. Unabhängig, ob Fachseiten (von Anwälten) oder Informationsseiten (kritischer Nutzer) aufgesucht werden. Es fehlt eine verbindliche, klare Auskunft.

Die Resignation lautet: »Vor dem Richter und im Web ist man allein in Gottes Hand«; ergänzt um den Zusatz: auf hoher See auch.

Diese zart variierte – oder sagen wir modernisierte – »Juristenweisheit« formuliert knackig, was offenbar nicht nur den Nicht-Juristen so umtreibt, sobald es exemplarisch heißt: AGB, Impressums-Pflicht, Urheberrechte, Haftung, Gewähr … halt »Rechtliches« – für meine konkrete Webseite? »Internet-Agenturen« übrigens sind auch nicht – wie man in Bezug auf deren Kundenverpflichtung meinen könnte – per se von Sachkenntnissen verwöhnt.

Der eigene, fast alles plausibilisierende Verstand, der einem bis dato recht verlässlich die Welt erklärte, erleidet spätestens bei »WWW-Impressen« Schiffbruch.

Der Wille, Eigenverantwortung zu übernehmen, erscheint auch hier der beste Weg zu sein, zu einem zweckdienlichen, rechtskonformen Impressum zu kommen. Und das macht Arbeit. Denn es schließt den Gedanken mit ein, nicht nur zu ermitteln, was ins Impressum gehört, sondern auch das zu ermitteln, was überflüssig ist und entsprechend besser weggelassen werden sollte.

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Beispiel überspringen (Folgender Test ist nur geeignet für Leser, die Real-Satire ertragen) [Angaben aus Januar 2015]

Beispiel »Drittanbieter«: Extrem verwirrendes Beispiel zweier Web-Akteure, wie »Haftungsausschluss« in keinem Fall funktioniert.

Nicht nachahmenswert, »Haftungsausschlüsse« noch nicht einmal auf die eigenen Seiten zu bringen, sondern via »Externen Verweis« zu einem Drittanbieter bereitzustellen: Allgemeinen Haftungsausschluss lesen, heißt es auf dieser Website (für Informationstechnologie und Softwareentwicklung), die via gleichnamigen Link auf den »Disclaimer« irgendeines Drittanbieters [disclaimer.de] verweist, der seine Haftungsausschluss-Weisheiten als »Service« anbietet und zum Besten gibt; leider kein Einzelfall.
Die Eckdaten zu diesem Anbieter finden Sie hier als Fussnote. Betrachten Sie das als Service meinerseits.[*]

Fussnote überspringen

[*] »easy disclaimer©setup«, die Anbieter-Seite; das Impressum steht unter »contact«: Anbieterkennzeichnung disclaimer.de — Ein Angebot vom Händlerschutz / haendlerschutz.com [im Original nicht verlinkt].
Die Angaben über die Verantwortlichen von haendlerschutz.com sind identisch mit den Angaben bei disclaimer.de.

Der Link Projekt: stadt.info öffnet ein Plakat, auf dem steht: stadt info; können Sie sich also sparen.

Folgende Informationen vom Anbieter über den »Disclaimer« seien herausgestellt:

  • Der angebotene »Disclaimer« entspreche den aktuellen juristischen Gegebenheiten,
  • dessen Inhalte werden regelmäßig an aktuelle rechtliche Entwicklungen angepasst,
  • die Aktualisierung übernehme der Anbieter,
  • in Berufung auf § 14 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG): persönlichen Daten des Nutzers werden nicht gebraucht;
  • die Dienste können ohne Anmeldung, ohne Gebühren und vor allem ohne Risiko genutzt werden.

Der zur Nutzung angebotene »Disclaimer« findet sich im Menü unter »disclaimer«.

Eine zusätzliche Erklärung zum Datenschutz für die Seite disclaimer.de selbst steht unter contact.

Es folgt Werbung in eigener Sache: Bei rechtlichen Fragen rund um Domainnamen empfehlen wir unseren Partner www.anwaltinfos.de. [Link hier deaktiviert]. Im dortigen Impressum stehen die oben genannten Verantwortlichen von disclaimer.de und haendlerschutz.de. Man empfiehlt sich legitimer Weise selbst.

Unter dem Menü »setup« steht die Anleitung für den Einbau des Disclaimers auf die eigene Webseite.

Diverse Hinweise: Man solle davon absehen, den Text in die eigenen Webseiten einzubauen; auf dem Disclaimer selbst heißt es deutlicher:
Die Verwendung dieses Dokumentes außerhalb des Verantwortungsbereiches von disclaimer.de ist untersagt. [Herv. v. mir]

Hinweis: Ja, dieser Dienst sei kostenlos, es entstehen jedoch Kosten für den Dienstanbieter.
Zur Aufrechterhaltung und Absicherung des Dienstes wird daher bei Bedarf ein Werbeangebot eines seriösen Sponsors auf dem Disclaimerdokument eingeblendet. [Herv. v. mir]

Unter Was gibt es sonst noch zu beachten der »setup«-Seite steht der Hinweis für den Nutzer, dass die Dienstleister

keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die permanente uneingeschränkte Verfügbarkeit des veröffentlichten Haftungsausschlusstextes übernehmen können. [Herv. v. mir]

Es sei daran zu denken, dass ein solcher Text nicht vor juristischen Konsequenzen schütze, wenn mit den Inhalten der eigenen Internetseite gegen geltendes Recht verstoßen werde.

Zum Umgang mit diesem »Disclaimer« – Ein kurioses Wagnis

Lassen wir hier vereinfachend »Urheberrechte und Datenschutz-Erklärungen« dieses »Disclaimers« außen vor, konzentrieren wir uns alleine auf die Erklärungen zu »Externe Links« [ebenda, Absatz Verweise und Links]

Es erscheint kurios, einen »Haftungsausschluss für Externe Links« für die eigene Website ABZ verbindlich machen zu wollen, indem der Betreiber auf eine fremde Website XY verlinkt.

Wem es nicht kurios erscheint, teilt vielleicht die Beurteilung, es ist gewagt.

Falls Website XY überlegt, diesen »Service« doch kurzerhand einzustellen oder die Seite nicht weiter bereitstellen kann, eine Anpassung des Disclaimers an die rechtliche Entwicklung durch Erkrankung, Versäumnis, Tod ausbleibt, technische Probleme des Servers des Anbieters auftreten, Kunden von Nutzern dieser Webseite fremde Server-Anfragen nicht akzeptieren, über den diese Dienste aber laufen, sich wider Erwarten und unverschuldet rechtswidrige oder anstößige Inhalte im Kontext der Werbeschaltung ergeben oder allgemein »Unvorhersehbares« geschieht, steht ABZ bestenfalls mit einem Blind-Link und ohne »Haftungsausschluss« da (sowie ohne Erklärung zum Datenschutz, zum Urheberrecht, zum Umgang mit Links).

Inwieweit der Betreiber der Website ABZ als auch dessen Besucher von diesen Eventualitäten betroffen sein könnten, findet sich nicht beantwortet. Nur der Hinweis, dass der Dienstanbieter keine Haftung für die Bereitstellung seiner Dienste übernimmt.

Website ABZ sollte bedenken, ob es sinnvoll ist, die Verfügbarkeit des »eigenen« Haftungsausschlusses abhängig zu machen von der Verfügbarkeit der Seiten Dritter. Einen »allgemeinen Haftungsausschluss« via externen Link als »Fehler 404 – Seite nicht gefunden« anzubieten, macht sich nicht gut.

Fällt indessen die eigene Webseite aus, erübrigt sich auch die Frage nach der Erreichbarkeit des »Disclaimers«.

Gehen wir davon aus, alles läuft für ABZ und seinen Besuchern gut:

Auf dieser Website XY soll also das stehen, was Website ABZ gerne den Nutzern seiner Seiten erklärt haben will, nämlich dass
fremde Webseiten [aus der Sicht von XY ist das die Website ABZ] (…) außerhalb des Verantwortungsbereich des Autors liegen [und der kann nur XY heißen].
So aber will das der Betreiber von ABZ nicht verstanden wissen. Es sollen ja »seine Erklärungen« sein.

Versuchen wir es also gewendet. Der Leser liest:
fremde Webseiten [also nun XY?] (liegen) außerhalb des Verantwortungsbereich des Autors [also ABZ]?
So geht es auch nicht. Der »Disclaimer« soll ja innerhalb des Verantwortungsbereichs von ABZ liegen, nur »fremde Webseiten« nicht. Auf einer solchen aber steht nunmal der »Disclaimer«. Ein »hauseigener« »Disclaimer« aber kann nun wirklich nicht außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen.

Eine Lösung wäre, Website ABZ macht sich die Disclaimer-Website von XY derart »zu eigen«, dass diese Seite keine »fremde Webseite« mehr ist; die einfachste Vorgehensweise wäre, sie auf der eigenen Website anzubieten und verfügbar zu halten. Der »Autor« ist zwar weiterhin XY, es bedarf aber keiner externen Link-Setzung, um auf diesen »Disclaimer« zu verweisen.

Der Leser kann diesen »Service« bei der Seite nutzen, die er eigentlich nur aufsuchen wollte. Die fremde Seite XY läge unvermittelt »innerhalb« des Verantwortungsbereichs aller Beteiligten. Und der geneigte Leser habe nur noch unter »Autor« den jeweiligen Betreiber hineinzuinterpretieren – und bräuchte aus dem Wort »fremde Webseiten« den Betreiber XY gedanklich nicht auszuklammern. Für den Leser wäre es etwas weniger abenteuerlich, weil er weiß, dass er immer noch auf der eigentlich besuchten »Website« ist – und nicht auf den Seiten eines unbekannten Dritten.

Die Verantwortung einer Anpassung an rechtliche Entwicklungen als auch eine Anpassung an das eigene Internetangebot obliegt ohnehin dem Nutzer (ABZ) dieses »Disclaimers« (von XY).

Der Anbieter könnte durchaus – weiterhin ohne rechtsverbindlich zu sein – seine Anpassungen an neue Urteile und dergleichen vornehmen; es wäre freilich für ihn wenig attraktiv, diesen »Service« weiterhin kostenfrei anzubieten, sowenig es halt für die Werbetreibenden weiterhin lohnend erscheinen dürfte, wenn nur Betreiber von Webseiten, die diesen »Service« nutzen, mehr oder weniger regelmäßig die »Disclaimer«-Seiten zwecks »Aktualisierung« aufsuchen würden.

Die Lösung dieser Probleme einer Zuordnung von Verantwortung und einer allgemeinen Lesbarkeit für die Besucher erscheint aus der Sicht des Anbieters einfach – man fügt in dem »Disclaimer« folgenden Satz ein:

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.

[Unter Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses]

Für den Leser aber ist diese Deutung nicht so leicht zu machen:

(…) insbesondere für Schäden (…) haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde [hier haftet eindeutig XY für seinen eigenen »Disclaimer«], nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist [diese Rolle spielt ABZ]. [aus: Verweise und Links.]

Website XY haftet – im Zweifelsfalle auch für ABZ?
Blöd nur für ABZ und für alle betroffenen Leser, dass Website XY aufführt: Keine Haftung für Daten und Inhalte zu übernehmen, die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf eigene Gefahr [ebenda Fussnote »Disclaimer«].

Den beiden gefällt es offenbar, wenn niemand haften muss. XY nicht für diesen »Service«, ABZ nicht, weil er nicht der Anbieter dieser Seite ist, auf die er via Link lediglich verwies?

Eine gesetzliche Bestimmung wäre gut, dass in derartigen Haftungsausschlüssen »der Autor« (wenigstens ein Mal) mit Vor und Zuname aufgeführt werden muss.

Klüger würde es übrigens nicht, wenn man diesen »Disclaimer« unkomplizierter auf die eigenen Seiten setzen wollte (etwa via »Copy–Paste«). Der Anbieter schreibt zu diesem Ansinnen:

Die Verwendung dieses Dokumentes außerhalb des Verantwortungsbereichs von disclaimer.de ist untersagt. [ebenda]

Na bitte, spätestens jetzt versteht es sich, dass Website ABZ einen EXTERNEN LINK zu diesem »eigenen Haftungsausschluss« setzen musste und sich brüderlich den »Verantwortungsbereich« als vermeintlicher »Autor« mit dem Autor XY teilt …

Für den betroffenen Leser, der Informationen sucht, eine Herausforderung.

Für den Leser sind die benannten »Verantwortungsbereiche« kaum mehr zuzuordnen. Der »Disclaimer« sei 1) als Teil des Angebotes von ABZ zu betrachten, wo er als externer Link steht, weil 2) der Anbieter XY dessen Verwendung außerhalb seines Verantwortungsbereiches untersagt, ein Anbieter, der 3) jegliche Haftung und Gewähr für diesen »Service« ablehnt – und 4) auf den Verantwortungsbereich derer zurück verweist, die diesen Disclaimer via Verweis anbieten.

Tipp! Im »Schadensfall«: verklagen Sie einfach beide Akteure!

Website ABZ sollte sich überlegen, dass es nicht dienlich ist, weder »Autor« noch »Anbieter« im eigenen Haftungsausschluss zu sein.

Weiter heißt es:
Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der »Linksetzung nicht erkennbar«;
auf die verlinkten Seiten und deren Inhalte habe »der Autor keinen Einfluss«.

Kurios, obwohl dieser »Disclaimer« »innerhalb des Verantwortungsbereichs« von ABZ liegen soll: er hat in der Tat keinen Einfluss auf den verlinkten, »eigenen« Haftungsausschluss und dessen Inhalte.

Klar, mag man als Leser (erneut) denken, ABZ ist ja weder der tatsächliche Autor, noch der eigentliche Anbieter …!?

Ob ABZ die Website von XY tatsächlich auf »rechtswidrige Inhalte zum Zeitpunkt der Linksetzung« untersucht hat?

Offenbar hat er nichts gefunden. Klar, dass der geneigte Leser auch hier das Spagat schafft, unter »Autor« einmal den Seiteninhaber ABZ selbst, ein andermal den Seiteninhaber XY samt der »seiteneigenen« Werbeschaltung einzuordnen.

Nebenbei bemerkt: Seiteninhaber ABZ bietet Softwareentwicklung an; ein Besucher seiner Seiten klickt den Link zu jenem »Disclaimers« vom Anbieter XY. Auf dieser Seite findet der potenzielle Kunde von ABZ eine Werbeschaltung, mittels der XY diesen Services finanziert. In dieser Werbeschaltung steht: »Softwareentwicklung … zu Top-Preisen! (…)«
Schwups, schon ist der Besucher von ABZ über seinen eigenen externen Verweis zum vermeintlich eigenen »Haftungsausschluss« weg – und via von XY bestimmter Werbung beim Mitbewerber.

Die Konsequenz dieses »Disclaimers« bezüglich der Formulierung eines fehlenden Einflusses auf »alle verlinkte Seiten und deren Inhalte« ist (bald gewohnt zu nennen) »vollumfänglich« und für den Interpretationswillen des betroffenen Lesers relevant:

Deswegen distanziert er sich [sagen wir: ABZ, XY und alle Beteiligten distanzieren sich] hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden.

Dieser Passus beruft sich im Kern auf § 7, 2. Abs. des TMD.

Distanzierung »von allen Links …«? Als geneigter Leser bin ich bemüht, dass zu verstehen: Wenn Website XY gemäß eigenen Angaben Inhalte seines »Disclaimers« regelmäßig aktualisiert und an rechtlichen Entwicklungen anpasst, distanziert sich Website ABZ ausdrücklich von allen diesen, nachträglich »veränderten«, jedoch möglicherweise verbesserten Inhalten? Wozu ist das gut?

Natürlich distanziert ABZ sich nicht; vermutlich bekommt er diese Änderungen nicht einmal mit. Es besteht kein unmittelbarer Austausch zwischen Dienstanbieter und Nutzer, der bei diesem »Service« nicht vorgesehen und wohl als »kostenfreier Service« auch nicht gewünscht ist. Der Disclaimer lebt im Hintergrund von ABZ sein Eigenleben in den Händen des Anbieters. Und dem Leser verbleibt die Aufgabe, diesen »Disclaimer« zwar als Teil des Internetangebotes von ABZ zu betrachten [Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses], von dem aus auf die Website des Anbieters verwiesen wurde, jedoch vorgenommene Veränderungen durch XY von diesem Passus einer »Distanzierung« auszuschließen.
Das bekommt der Leser schon sortiert …
Zur Distanzierung wird angefügt:

Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise (…) [ebenda].

»Für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links«? Der Leser könnte unerwünscht deuten: Dann gilt diese Feststellung doch für den externen Link zu XY auf der Internet-Präsenz von ABZ. Sobald der unvermittelt auftauchende Dritte »XY« in seinem »Haftungsausschluss« etwas ändert, greift die »Distanzierung« von ABZ zum vermeintlich »eigenen Haftungsausschluss«? Der Leser klickt zwischen ABZ und XY hin und her und bemüht sich …

Gespaltene Persönlichkeiten verstehen so etwas vermutlich auf Anhieb.

Versuch einer Sortierung: Zwei Webseiten, ABZ und XY, die der Leser als ein Internetangebot (von ABZ) zu betrachten habe, obgleich die für den Leser relevante Seite ABZ weder auf die Verfügbarkeit noch auf die Inhalte der Webseite XY Einfluss hat – der Anbieter XY eine Einbindung des Disclaimers auf fremde Webseiten untersagt, zugleich für sich einen »Haftungsausschluss« für diesen Disclaimer formuliert, den ABZ als seinen eigenen »allgemeinen Haftungsausschluss« dem Leser präsentiert – via externen Verweis zu diesem »XY-Anbieter«.

Vorangeschickt sei für Sie als Ergebnis: Das müssen Sie gar nicht verstehen!

Juristen-Deutsch: Warum der Autor von XY korrekterweise einmal »Verweis«, an anderer Stelle halt »Link« schreibt, im voran stehenden Zitat aber »Links und Verweise«, erklärt sich mir nicht; ich dachte, es sei in diesem Kontext stets dasselbe. Einen Unterschied dieser Begriffe ist im Text so wenig auszumachen, wie einen Sinn der zitierten Sätze: »Der Autor« – (wer auch immer) – »distanziert sich« … und will »diese Feststellung« … »zur Geltung bringen«? Schön!
Kinders …

Das steht schon alles im Telemediengesetz (TMG). Wozu um alles in der Welt diesen »Service« nutzen wollen und bemüht wiederholen, was schon gescheiter formuliert und ohnehin rechtswirksam ist?

Website ABZ sollte sich überlegen, dass es nicht dienlich ist, keine Schreibrechte für den »eigenen Haftungsausschluss« zu besitzen.

Wenn er denn schon einen »eigenen allgemeinen Haftungsausschluss« für seine Seiten formulieren will …

Dergleichen ist wenig, beziehungsweise überhaupt nicht mehr amüsant, sondern erschreckend, wie mittels Sprach- und Verweis-Akrobatik versucht wird, Verantwortung »auszuschließen« – und über dieses Juristen-Latein im Hin und Her nicht bemerkt wird, dass es auf diesem Wege gewiss nicht geht! Es wird nur dummes Zeug geschrieben, auf das auch noch verwiesen wird.
Jedes Gericht dürfte »im Schadensfall eines Nutzers« einen Heidenspaß an solchen Akteuren finden.

Mein Tipp als Nicht-Jurist: Lassen Sie solche Verweise auf vermeintliche »Haftungsausschlüsse« weg. Sie helfen weder Ihnen, noch Ihren Nutzern, sondern allein den Betreibern und den implementierten Werbetreibenden.

Halten Sie sich einfach an das TMG; dessen Lektüre ist allemal lehr- und hilfreicher als alle »externen« Angebote zusammengenommen.

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Das »Selbstverständliche«, das nicht unbedingt im Netz zu finden ist, als Grundlage nehmen

Außerhalb des Netzes erscheint einem vieles einfacher, schlicht »selbstverständlich«: Ein Rosenfest im Sommer? Flyer für die Werbung? Alle Firmen-Kollegen und Mitstreiter inklusive deren Firmennamen, Internet-Präsentationen und deren Telefonnummern aufgeführt? Und nu?

»Herzlich Willkommen zu unserem Sommerfest!«

Wer käme in diesem Fall auf die Idee, diesem Flyer einen Absatz zu verpassen, in dem zu lesen steht, die Verweise auf die Internet-Präsentationen seien »auf mögliche Rechtsverstöße geprüft – nichts erkennbar. Haftung für die Inhalte der Kollegen aber übernehme man in keinem Fall: Wir distanzieren uns vollumfänglich und machen uns deren Inhalte nicht zu eigen!«

Der oft bemühte »gesunde Menschenverstand« genügt hier offenbar, um einen klar zu machen: diesen Absatz, den lass mal weg. Aber leider vermittelt das WWW eine anderer Ansicht: solcherart Absätze, die müssten im Netz auf die eigene Webseite! Machen das nicht alle so? Empfehlen das nicht sogar Leute vom Fach rund ums »Internet-Recht«? Mein Impressum vom »Impressen-Generator XY« schreibt das auch?

Das Stichwort »Abmahnung« genügt, um Seiteninhaber ausreichend nervös zu machen, alle möglichen »Absätze« zum Besten zu geben, die im Bit-und-Byte-freien Leben nur Kopfschütteln erzeugen würden. Wie geht das zusammen? Professionelle Rechtsberatung ist teuer, je nach Branchen aber unumgänglich. Aber für die »private Homepage«?

Das letztere nicht selten unter dem Stichwort »Abmahnung« zu finden sind, mildert die Sorgen natürlich nicht gerade: Einen gefälligen Spruch von Valentin, unbedarft ein hübsches Bild eingestellt, gar das Impressum ganz vergessen oder die unleidige AGB vom Mitbewerber kurzerhand kopiert? Das schiesst über das »Selbstverständliche« hinaus. Egal, ob es einem plausibel ist oder nicht. In solchen Fällen helfen weder »Haftungsausschluss« noch »Urheberrechts-Hinweise« … sie schaden eher.

Was ist zu tun?

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Denkbare Vorgehensweise

Es hilft alles nichts:

  1. Den eigenen Verstand eingeschaltet lassen.
  2. Rat einholen.
  3. Alles Notwendige aufschreiben, alles Überflüssige weglassen.
  4. Im (verbleibenden) Zweifelsfalle: Eine Rechtsberatung aufsuchen, die einen Blick für Punkt 1) und 3) hat – alle anderen »Beratungen« ignorieren.

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Und wem das alles zu viel Theorie ist, der überlege …

1) wie es wäre, wenn ein freundlicher Verkäufer Ihnen ein Tipp gibt, wo Sie die gewünschte Ware oder Informationen, die er selbst nicht bieten kann, bekommen könnten – vor diesem Tipp aber kramt er in seinen Schubladen und liest Ihnen sodann einen ellenlangen Text eines »Haftungsausschlusses« vor …

2) Sie kreieren einen wundervollen Text – den Sie bei Ihrem Kollegen als vermeintlich eigene »geistige Schöpfung« wortgetreu wieder finden. Nur Sie tauchen nirgendwo auf. Was sagt Ihre innere Stimmung dazu?

3) Sie »generieren« einen »Haftungsausschluss« für »Externe Links« – und stellen fest, dass Ihre Seiten gar keine »Externen Links« enthalten? Was würden Sie tun?

4) Sie entdecken auf einer Website einen Verweis zu Ihren neuen, schönen Seiten. Hinter diesem Verweis steht: »Haftungsausschluss: Wir distanzieren uns vollumfänglich von allen externen Links und machen uns deren Inhalte nicht zu eigen!«
Wie klingt das für Sie – und wie empfänden Sie die Tatsache, von jemanden gelesen und endlich verlinkt worden zu sein?

(…)